AFA Denkmalimmobilien
AfA: Absetzung für Abnutzung (handelsrechtlich Abschreibungen)
Als Absetzung für Abnutzungen (kurz AfA; handelsrechtlich Abschreibungen) wird die steuerrechtlich zu ermittelnde Wertminderung von Anlagevermögen bezeichnet.
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Denk´mal an dein Geld!
Denkmalimmobilien unter dem Hammer
Einige Denkmalschutzhäuser aus dem Auktionskatalog
Attraktive Steuervorteile
Besitzer einer Denkmalimmobilie
Profitieren Sie als Besitzer einer Denkmalimmobilie von den gesetzlich garantierten, attraktiven Steuervorteilen, die Ihnen enorme finanzielle Erleichterungen bieten.
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● Abgeltungssteuerfrei
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Die Denkmalgeschützte Immobilie ist die letzte legale Möglichkeit, Steuern zu sparen.
Die Sanierungskosten können je nach Nutzung bis zu 100 % in zehn beziehungsweise zwölf Jahren abgeschrieben werden.
Kaufen Sie eine Immobilie, und der Staat finanziert sie mit.
Kapitalanleger
Denkmalschutzimmobilien für Kapitalanleger
Die Immobilie war und ist die beste Kapitalanlage im Hinblick auf Wertbeständigkeit und Inflationsschutz.
Die denkmalgeschützte Immobilie optimiert diese Kapitalanlage zusätzlich durch hohe Steuerabschreibungen.
Sie ist die sicherste Investition bei geringem Kapitaleinsatz und hoher Rendite!
● Denkmalschutz-Immobilien mit geringen Anschaffungs-, aber hohen Modernisierungskosten sind für Anleger wegen der üppigen AfA für die Modernisierung besonders interessant.
Selbstnutzer
Abschreibung für Selbstnutzer
Die Sanierungskosten können zehn Jahre lang mit jeweils neun Prozent vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden. Betragen diese Kosten beispielsweise 100.000 Euro, verringert sich das zu versteuernde Einkommen jedes Jahr um 9.000 Euro. Das bedeutet: Je höher der Steuersatz, desto mehr kann der Denkmaleigentümer Steuern sparen.
Doppelförderung
Denkmalschutzimmobilien: Doppelförderung ausgeschlossen.
Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen, das heisst:
Die selben Aufwendungen dürfen nicht doppelt gefördert werden. Kaufpreis und Sanierung sind jedoch unterschiedliche Aufwendungen. Demnach müssen die verschiedenen Förderungen eindeutig den unterschiedlichen Aufwendungen zugeordnet werden.
Denkmalschutzimmobilien: Öffentliche Förderungen
Zuschüsse der Gemeinden
Neben der Abschreibung gibt es in einigen Gemeinden auch Zuschüsse für Denkmalschutz-Sanierungen, etwa in städtebaulichen Entwicklungs- und Modernisierungsgebieten. Diese Gelder werden bei der steuerlichen Berücksichtigung allerdings von den Modernisierungskosten abgezogen - Doppelförderungen sollen so ausgeschlossen werden.
Weitere Vorteile
Denkmalgeschützte Immobilien sind Kulturgüter. Sie sind schön und repräsentativ und liegen traditionell in sehr guten innerstädtischen Lagen. Aufgrund ihrer besonderen, unvergleichbaren Wohnatmosphäre sind sie sehr gefragt – was sich in den überdurchschnittlichen Vermietungsergebnissen widerspiegelt.

