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Denkmalimmobilien

Schicken sie ihr Geld zum Steuersparen

Denkmalgeschütze Gebäude sind nicht nur schön und repräsentativ, sie bieten auch einen historischen oder kulturellen Mehrwert, der vom Staat unterstützt wird und steuerlich hoch interessant ist.
Als eine der letzten Steueroasen bleibt die erhöhte steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler gemäß §§ 7i und 7h des EStG.
Gleichzeitig bleibt die Immobilie als Kapitalanlage eine Anlageart, die viel Sicherheit, Schutz vor Inflation und Wertzuwächsen bietet, vorausgesetzt, die Lage und der Standort stimmen.
Das Auf und Ab der Börse kann der Immobilie nichts anhaben.
Denkmalgeschützte Immobilien sind bei der Einhaltung einer Spekulationsfrist von 10 Jahren steuerfrei, Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf unterliegen dabei ab 2009 nicht der Abgeltungssteuer.

  • Attraktive Steuervorteile
  • Kapitalanleger
  • Selbstnutzer
  • Doppelförderung
  • Öffentliche Förderungen
  • Weitere Vorteile

Besitzer einer Denkmalimmobilie

Profitieren Sie als Besitzer einer Denkmalimmobilie von den gesetzlich garantierten, attraktiven Steuervorteilen, die Ihnen enorme finanzielle Erleichterungen bieten.

● Sie erhalten bis zu 35% des Kaufpreises vom Finanzamt zurück!
● Abgeltungssteuerfrei
● Abschreibungen von bis zu 90% des Kaufpreises möglich!
● Gewinne nach 10 Jahren steuerfrei!

Die Denkmalgeschützte Immobilie ist die letzte legale Möglichkeit, Steuern zu sparen.
Die Sanierungskosten können je nach Nutzung bis zu 100 % in zehn beziehungsweise zwölf Jahren abgeschrieben werden.

Kaufen Sie eine Immobilie, und der Staat finanziert sie mit.
Mit der "Absetzung für Abnutzung", kurz AfA, fördert der Fiskus den Erhalt schützenswerter Immobilien.
Eigennutzer wie Investoren dürfen die meist erheblichen Sanierungskosten steuerlich absetzen. Wer sein Denkmal selbst bewohnt, kann über zehn Jahre insgesamt 90 Prozent dieser Ausgaben bei der Einkommensteuer geltend machen, Kapitalanleger sogar 100 Prozent - allerdings über zwölf Jahre.

Denkmalschutzimmobilien für Kapitalanleger

Die Immobilie war und ist die beste Kapitalanlage im Hinblick auf Wertbeständigkeit und Inflationsschutz.
Die denkmalgeschützte Immobilie optimiert diese Kapitalanlage zusätzlich durch hohe Steuerabschreibungen.
Sie ist die sicherste Investition bei geringem Kapitaleinsatz und hoher Rendite!
Denkmalschutz-Immobilien mit geringen Anschaffungs-, aber hohen Modernisierungskosten sind für Anleger wegen der üppigen "Absetzung für Abnutzung", kurz AfA, für die Modernisierung besonders interessant.

Kaufen Sie eine Immobilie, und der Staat finanziert sie mit.
Mit der "Absetzung für Abnutzung", kurz AfA, fördert der Fiskus den Erhalt schützenswerter Immobilien.
Innerhalb von 12 Jahren können Kapitalanleger alle Sanierungskosten steuermindernd ansetzen.
In den ersten 8 Jahren ist eine Berücksichtigung in Höhe von 9 Prozent und im Jahr 10 bis 12 in Höhe von 7 Prozent möglich.

Abschreibung für Selbstnutzer

Die Sanierungskosten können zehn Jahre lang mit jeweils neun Prozent vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden. Betragen diese Kosten beispielsweise 100.000 Euro, verringert sich das zu versteuernde Einkommen jedes Jahr um 9.000 Euro. Das bedeutet: Je höher der Steuersatz, desto mehr kann der Denkmaleigentümer Steuern sparen.

Kaufen Sie eine Immobilie, und der Staat finanziert sie mit.
Mit der "Absetzung für Abnutzung", kurz AfA, fördert der Fiskus den Erhalt schützenswerter Immobilien.
Eigennutzer wie Investoren dürfen die meist erheblichen Sanierungskosten steuerlich absetzen.
Wer sein Denkmal selbst bewohnt, kann über zehn Jahre insgesamt 90 Prozent dieser Ausgaben bei der Einkommensteuer geltend machen.
Es wird dabei vorausgesetzt, dass der Immobilienbesitzer das Denkmal bereits vor Beginn der Sanierung erworben hat, andernfalls können Sanierungskosten nur anteilig berücksichtig werden.

Denkmalschutzimmobilien: Doppelförderung ausgeschlossen.
Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen, das heisst:
Die selben Aufwendungen dürfen nicht doppelt gefördert werden. Kaufpreis und Sanierung sind jedoch unterschiedliche Aufwendungen. Demnach müssen die verschiedenen Förderungen eindeutig den unterschiedlichen Aufwendungen zugeordnet werden.

Zuschüsse der Gemeinden

Neben der Abschreibung gibt es in einigen Gemeinden auch Zuschüsse für Denkmalschutz-Sanierungen, etwa in städtebaulichen Entwicklungs- und Modernisierungsgebieten. Diese Gelder werden bei der steuerlichen Berücksichtigung allerdings von den Modernisierungskosten abgezogen - Doppelförderungen sollen so ausgeschlossen werden.

Denkmalgeschützte Immobilien sind Kulturgüter. Sie sind schön und repräsentativ und liegen traditionell in sehr guten innerstädtischen Lagen. Aufgrund ihrer besonderen, unvergleichbaren Wohnatmosphäre sind sie sehr gefragt – was sich in den überdurchschnittlichen Vermietungsergebnissen widerspiegelt.




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