Fragen und Antworten

Frage: Wie seriös ist die Form des Immobilientransfers über die Auktion?

Antwort: Es gibt keinen seriöseren Grundstücksverkauf, als die Auktion. Alle Zahlen, Fakten und bekannten bzw. erkennbaren Baumängel müssen dokumentiert sein. Ein größeres Maß an Transparenz kann es nicht geben. Nicht zuletzt deshalb gibt es auch einen Erlass des Bundesministers für Finanzen an alle nachgeordneten Behörden, wie Oberfinanzdirektionen, Bundesvermögensämter etc. mit der Aufforderung, in die freien Auktionen einzuliefern. Dazu noch ein Zitat von der Behörde "Treuhand Liegenschaftsgesellschaft" (TLG), veröffentlicht in der Zeitschrift Bellevue: "Bei der Auktion stimmt das Ergebnis. Mann bekommt für seine Immobilie den optimalen und marktgerechten Preis."(Bellevue)

Frage: Warum soll der Mindestpreis Startpreise = Ausrufpreis möglichst niedrig sein?

Antwort: Die Auktion beginnt jeweils mit dem Startpreis = Ausrufpreis. Dieser kann nicht unterschritten werden. Der Startpreis muss aufgrund der Objektdaten einen Besichtigungswunsch provozieren. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Startpreis einen preiswerten Erwerb signalisiert. Häufig lässt sich folgendes feststellen: Je niedriger der Startpreis ist, desto mehr potentielle Käufer schauen sich das Objekt an und bieten in der Auktion. Daraus entsteht das gewünschte Bietungsgefecht, welches Voraussetzung für einen hohen Zuschlagspreis ist.

Frage: Welche Kosten entstehen für mich als Verkäufer?

Antwort: Keine. Kommt es zur keiner Versteigerung, liegt das finanzielle Risiko der kostenintensiven Werbung und der notariellen Einlieferungsgebühren allein beim Auktionshaus. Die leistungsbezogene Eigentümer-Courtage wird erst bei Erfolg (hinterlegter Kaufpreis) fällig.
Die Höhe der Courtage wird inviduell im Einlieferungsvertrag ausgehandelt (Wert und Objektabhängig)

Frage: Ich habe noch mehrere Makler mit dem Objekt betraut, dürfen die weitermachen?

Antwort: Nein. Wegen des kostenintensiven Personal- und Werbeaufwandes für das Auktionshaus handelt dieses nur im Alleinauftrag. Wir setzen uns gerne mit Ihren Maklern zwecks Auflösung des Vertrages in Verbindung.

Frage: Welche Vorteile habe ich bei der Einlieferung bei Ihrem Auktionshaus im Vergleich zur Beauftragung eines normalen Maklers?

"Grundstücke, die regionale Makler ein bis zwei Interessenten anbieten können, haben bei einer Auktion hunderte Interessenten."(Morgenpost) Darüber hinaus ist der Makler nicht gezwungen, das Objekt ordentlich zu bewerben, was leider sehr oft auch nicht geschieht. Anders beim Auktionshaus. Hier trägt der Auktionator das gesamte Risiko. Er ist also gezwungen, sehr viel Geld in die Werbung zu investieren, da er ansonsten nicht ausreichend Objekte verkaufen und so seine extrem hohen Kosten für Recherche, Notar und Auktion nicht decken kann.

Frage: Muss ich als Einlieferer eines Objektes selbst bei der Versteigerung und beim anschließenden Notartermin anwesend sein?

Antwort: Nein. Der Einlieferungsvertrag ist deshalb so umfangreich, weil er alle notwendigen Vollmachten enthält. Der Auktionator haftet persönlich für eine korrekte Abwicklung.

Frage: Mein Objekt ist bei den Banken noch hoch belastet. Ein niedriger Startpreis würden die sehr hohen Forderungen nicht decken. Kann ich trotzdem einliefern?

Antwort: Selbstverständlich! Das Auktionshaus verhandelt gerne für Sie mit Ihrer Bank bezüglich der Löschungsbewilligung zum Startpreis. Insbesondere bei Objekten, für die ansonsten eine Zwangsversteigerung droht, sind Banken gerne bereit, sich mit dem Auktionshaus zu einigen, da inzwischen bekannt ist, das durch eine Auktion im Regelfall weit höhere Zuschläge realisiert werden, als durch die Zwangsversteigerung.


Frage: Wie gewährleisten Sie mir, das der Höchstbietende auch zahlungsfähig ist?

Antwort: Das Auktionshaus prüft selbstverständlich die Bonität eines jeden Käufers. Dies gilt auch für potentielle Erwerber, die den Weg über das schriftliche bzw. telefonische Gebot wählen. Bieter, die dem Auktionshaus noch nicht bekannt sind, müssen neben der Käufercourtage auch 10 % des Höchstgebotes als Bietungssicherheit (Anzahlung) leisten.




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