Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer in Deutschland

Beim Erwerb eines Grundstückes fällt einmalig die Grunderwerbsteuer an.
Diese steht den jeweiligen Bundesländern zu, die diese an die Städte und Kommunen weiterreichen können.
Grundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrESt).
Die Höhe des Steuersatzes ist abhängig davon, in welchem Bundesland sich das Grundstück befindet.
Die Grunderwerbsteuer wird auf den Kaufpreis der Immobilie inkl. Grundstück laut notariellem Kaufvertrag erhoben.

Grunderwerbsteuer (Deutschland)

Stand 01.07.2015

Bundesland Steuersatz
Baden-Württemberg  5,0%
Bayern 3,5%
Berlin 6,0%
Brandenburg 6,5%
Bremen 5,0%
Hamburg 4,5%
Hessen 6,0%
Mecklenburg-Vorpommern 5,0%
Niedersachsen 5,0%
Nordrhein-Westfalen 6,5%
Rheinland-Pfalz 5,0%
Saarland 6,5%
Sachsen 3,5%
Sachsen-Anhalt 5,0%
Schleswig-Holstein 6,5%
Thüringen 5,0%

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